Keine Übermittlung der Daten mehr an die Täter
Jiji: Ein Beratungsgremium des Justizministeriums hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass persönliche Daten von Opfern von Sexualverbrechen nicht mehr an die Straftäter weitergegeben werden sollen.
In einem Bericht, der der Justizministerin Yoko Kamikawa vorgelegt wurde, forderte das Gremium eine Überarbeitung der Gesetze, einschließlich des Strafprozessrechts, damit die Namen und die Adressen der Opfer in Haftbefehlen oder Anklageschriften nicht mehr genannt werden.
Dem Bericht zufolge sollen die persönlichen Daten der Opfer von Vergewaltigung, unsittlicher Nötigung, Kinderprostitution und Kinderpornografie vertraulich werden.
Aktuell können in Japan Straftäter Zugang zu Informationen über die Opfer von Sexualverbrechen bekommen, wenn ihnen Haftbefehle vorgelegt werden oder sie Dokumente zur Anklageerhebung erhalten.
Dem Bericht zufolge sollen den Beschuldigten statt der vollständigen Kopien mit solchen persönlichen Informationen verkürzte Kopien der Anklageschriften ohne Angaben zu den Namen oder Wohnadressen der Opfer von Sexualstraftaten zugesandt werden.
Anwälte sollen verpflichtet werden, die Namen und Wohnadressen der Opfer zu verbergen, obwohl sie vollständige Kopien der Anklageschriften mit diesen Informationen erhalten können.
Im Bericht werden auch Sanktionen für Anwälte erwähnt, die gegen die Vertraulichkeit der Daten verstoßen, wie vom japanischen Anwaltsverband gefordert.
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