Die Bundestagswahl ist gelaufen. Doch ein Vorfall am Wahltag um den in den Bundestag gewählten AfD-Politiker Hannes Gnauck wirkt noch nach. Kreiswahlleiter Robert Richter hat Anzeige gegen ihn erstattet wegen der Verletzung des Wahlgeheimnisses, bestätigte er am Dienstag. Hannes Gnauck wird vorgeworfen, am Wahltag in sozialen Netzwerken ein Foto gepostet zu haben, auf dem ein Wahlzettel mit Kreuzen hinter seinem Namen und der AfD zu sehen sind. Es vermittelt den Eindruck, als ob es in der Wahlkabine aufgenommen worden sei, was eine strafbare Handlung darstellen würde.
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„Sowohl durch die Polizei als auch durch Bürger waren wir darauf aufmerksam gemacht worden“, informierte Robert Richter. Ob damit eine Verletzung des Wahlgeheimnisses und damit ein strafbare Handlung im Sinne des Paragrafen 107c des Strafgesetzbuches vorliegt, konnte nicht ausgeschlossen werden. Deshalb habe er den Vorfall zu Anzeige gebracht. Jetzt sei es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, ihn zu prüfen.
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Hannes Gnauck blickt der Anzeige gelassen entgegen. Er bestätigte, das Foto gepostet zu haben. Es zeige aber weder seinen Wahlschein, noch sei es im Wahllokal entstanden. Er könne belegen, dass er das Foto bereits am 6. September von einem Briefwähler geschickt bekommen habe. Er selbst hatte es am Wahltag dann auf seinen Accounts eingestellt. Danach befragt, ob er sich des provokativen Charakters des Posts nicht bewusst gewesen ist, sagte Hannes Gnauck, dass er damit nur eine Wahlempfehlung für die Bürger geben wollte.
Der Vorfall sei das einzige Vorkommnis am Wahltag gewesen, sagte der Kreiswahlleiter. Über die endgültigen Ergebnisse der Wahlen im Wahlkreis 57 Uckermark – Barnim entscheidet die Wahlkreiskommission des Landkreises am Freitag, dem 1. Oktober, in einer öffentlichen Sitzung. Die Kommission tagt um 10 Uhr im Haus 4, Raum 301 in der Prenzlauer Kreisverwaltung.
egal, wie man zur AfD steht, ich würde diesen rechten Haufen nie wählen, aber § 107c StGB hier anzuführen ist sehr fraglich. Denn eigentliche Tathandlung, wäre das rechtswidrige Verschaffen der Kenntnis der Wahl(unterlagen), hier Stimmzettel. Anderseits schützt zwar Art 38 GG die Stimmabgabe durch die dort benannten Wahlgrundsätze, aber wie man sich auf diese Wahlgrundsätze berufen kann, kann man sich auch darauf berufen, das man auf eine "geheime" Wahl verzichtete und seine Stimme offenen abgeben möchte. Wie Art 4 GG die Ausübung der Religionausübnung schützt, so schützt Art 4 GG auch den Gegensatz hierzu. Hier im genannten Falle, dürfte es ja nicht mal ein Verstoss gegen die Wahlgrundsätze gegeben haben, denn das Foto beweist keineswegs, ob und wo die Abgabe der Stimme aufgenommen wurde.
Aber dennoch, meine Güte muss man hier wieder einen Laden aufreissen?
107c sagt aber aus, dass es strafbar ist „Anderen Kenntnis zu verschaffen, wie jemand gewählt hat.“
Und ja, auch wenn man diese Truppe nicht wählt so wird eben genau von dieser Seite permanent versucht , Recht und Gesetz auszuhöhlen, Grenzen zu verschieben. Und genau deshalb sollte man rechtzeitig und konsequent einschreiten.
Alternativ kann man auch immer „etwas schneller als erlaubt“ fahren, nach 2Jahren kann man dann auch mit 90km/h durchs Dorf brettern.
Rechtswidrige Verschaffung der Kenntniserlangung, denn sonst könnte jeder Bürger ja wegen §107c StGB strafbar sein, der sagt, ich habe so und so gewählt. Aber sonst ja stimmt, die AfD sieht sich immer als Partei der Rechtstreuen, nimmts aber selbst mit dem geltenden Recht nicht immer so genau.
Witzig afd argumentiert mit "Im Erika " und hat mit Kömning selbst einen strammen EX Stasi Offizier in seinen Reihen. Witzig auch das die afd was von Wahlbetrug faselt sich selbst nicht an die Gesetze zur Wahl hält. Bezirk 13 und Sachsen war, ist und bleibt das Tal der Ahnungslosen und Idioten.
Zustimmung!!!!
Für diese Wortwahl wird dir irgendwann die Mütze brennen du Spacken …
Hat der CDU Vorsitzende Herr Laschet nicht auch seinen Wahlzettel so gefaltet,dass jeder sehen konnte was er gewählt hat. Alle Medien,haben darüber berichtet. wird auch gegen ihn ermittelt oder nur gegen einen Kandidaten der AfD ? Es ist für mich schon verwunderlich,dass die Polizei Herrn Gnauck beobachtet und besorgte Bürger sich auch wieder als IM betätigen
Ist die "arme" von bösen "Gutmenschen" immer verfolgte AfD wieder in der Opferrolle? Wie sie ja immer in die Opferrolle schlüpft, wenn sie Recht bricht. Sorry aber ihr Heulgesang auf die arme getriezte AfD nervt…
Die "Wahlempfehlung" kam doch ohnehin nur dann an, wenn man solchen Gestalten freiwillig folgt.
Wie eine Edeka-Empfehlung für Kunden im Edeka, die ohnehin schon täglich dort einkaufen und sich fragen, ob der GF ein bisschen dumm ist, ausgerechnet dort Werbung für sich selbst zu machen.
Und bei Facebook posten die verwirrten AfD Wähler aus Sachsen und Thüringen ganz stolz ihre fotografierten Wahlzettel…
?‍♂️
Und als sich die Schlinge festzog, mussten ohne Scheiß, Soldaten mit Schaufeln kommen, um die ganzen Parteibücher auszubuddeln.
Waren ja alle im Widerstand.
hier noch irgendwie den Grips beisammen?
Unterirdischer geht's ja kaum noch.
Wie sie über eine Partei denken ist Ihre Sache. Aber Wortwahl und Ausdrucksweise zeugen in nahezu allen Beiträgen von Dummheit.
Und wer zeigt den Berliner Wahlbeauftragten wegen Wahlbetrug an? Natürlich niemand .
Wahlzettel ohne amtliche Stempel ( für die Briefwahl) , keine ausreichenden Wahlzettel vorhanden etcpp. . Alles Fälschung auf ganzer Linie.
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