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Was das frühere BVB-Kader wirklich angerichtet hat, kann durch ein Strafverfahren nicht geheilt werden.
Nach den fast acht Jahre dauernden Strafermittlungen und nach dem einwöchigen Prozess gegen die drei angeklagten BVB-Kaderleute – den früheren BVB-Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath, den ehemaligen Direktor Jürg Baumgartner und den Finanzchef – ist man geneigt zu sagen: Der Berg hat eine Maus geboren. In Anbetracht der zusammengeschrumpften Deliktsumme konnte das Strafgericht nur noch bedingte Geldstrafen für die beiden Kaderleute im operativen Geschäft aussprechen. Dem Verwaltungsratspräsidenten Martin Gudenrath, tätig auf strategischer Ebene, darf man strafrechtlich gar nichts anlasten. Er war gedeckt durch den früheren Baudepartementsvorsteher Hans-Peter Wessels, den Gudenrath über die Anschaffungen am Lohn- und Personalgesetz vorbei orientiert hatte. Wessels hatte es für gut befunden.
Die Speseneskapaden und die Selbstbedienungsmentalität der sogenannten BVB-Goldhelm-Manager sollen gemäss Staatsanwaltschaft mit 15 und 13 Monaten Gefängnis bestraft werden.
Das angeklagte Goldhelm-Management legt vor Gericht dar, wie man in den BVB-Amtsstuben einen Weg finden musste, unternehmerisch wirken zu können. Der Umgang mit Spesen gehörte dazu.
Sie schenkten sich auf Staatskosten alles: eine Wohnung, tolle Autos, Singapurreise, Kampfjetflug. Nach knapp acht Jahren muss sich die ehemalige BVB-Führungsriege vor dem Strafgericht verantworten.

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