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Budapest (dpa) – Als bisher einziges EU-Land stellt sich Ungarn hinter das jüngste Urteil des polnischen Verfassungsgerichts, wonach Teile des EU-Rechts nicht mit der Verfassung vereinbar seien.
Der Entscheid sei Folge einer „schlechten Praxis der europäischen Institutionen“, heißt es in einem Regierungsbeschluss, den der rechtsnationale Ministerpräsident Viktor Orban unterzeichnete und aus dem die staatliche Nachrichtenagentur MTI zitiert.
„Man strebt danach, ohne Änderung der EU-Verträge und durch schleichende Kompetenzausweitungen den Mitgliedsstaaten Befugnisse zu entziehen, die diese nie an die EU abgetreten haben“, heißt es in dem Beschluss weiter. Die Verfassungsgerichte und Gerichte der Mitgliedsstaaten seien sehr wohl befugt, „den Umfang und die Grenzen der Befugnisse der EU zu überprüfen“.
EU pocht auf Vorrang von EU-Recht
Das polnische Verfassungsgericht hatte entschieden, dass Teile des EU-Rechts nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar seien. Dies stellt einen Eckpfeiler der europäischen Rechtsgemeinschaft infrage. Die EU-Kommission will den Vorrang des EU-Rechts vor nationalem Recht mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln durchsetzen. Frankreich und Deutschland forderten Polen ausdrücklich zur Einhaltung der EU-Regeln auf.
Ungarn steht wegen der Aushöhlung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit selbst stark in der Kritik. Warschau und Budapest stützen einander mit Vetodrohungen gegen EU-Maßnahmen, die dagegen vorgehen würden und Einstimmigkeit im EU-Rat erfordern.
© dpa-infocom, dpa:211009-99-537560/2
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