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Stand: 29.04.2021 17:53 Uhr
Die möglichen Lockerungen für Geimpfte nehmen Gestalt an: Für sie sollen laut einem Verordnungsentwurf aus dem Justizministerium keine Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen mehr gelten.
Die Diskussion läuft seit Tagen: Wann bekommen Geimpfte und Genesene welche Rechte zurück? Bereits am Wochenende waren Eckpunkte bekannt geworden, mit denen die Bundesregierung die Richtung definiert hat – nun hat das Justizministerium eine entsprechende Verordnung ausgearbeitet. Der Entwurf liegt dem ARD-Hauptstadtstudio exklusiv vor.
Demnach sollen vollständig Geimpfte und Genesene einerseits bundesweit einheitlich Getesteten gleichgestellt werden, etwa bei körpernahen Dienstleistungen oder beim Terminshopping, das derzeit bei hohen Inzidenzen nur mit negativem Testergebnis möglich ist.
Andererseits sollen die Ausgangssperren, wie sie die im Infektionsschutzgesetz verankerte „Notbremse“ vorsieht, für Geimpfte und Genesene nicht gelten. Sprich: Sie dürften dann, sobald die Verordnung gilt, auch nachts ohne triftigen Grund draußen sein.
Auch die Beschränkungen bei privaten Zusammenkünften sollen für geimpfte und genesene Personen aufgehoben werden. Sie könnten also beispielsweise zu Hause wieder im größeren Kreis feiern – wenn alle Anwesenden immunisiert sind. Bei privaten Treffen mit Ungeimpften würden sie nicht als „weitere Person“ gelten, das heißt: Sie könnten zusätzlich zur aktuell erlaubten Personen- beziehungsweise Haushaltszahl dabei sein. Lehrkräfte sowie Schüler und Schülerinnen, die geimpft oder genesen sind, wären von der Testpflicht befreit, die bei Präsenz- und Wechselunterricht gilt.
Keine Ausnahme ist beim Abstandsgebot in der Öffentlichkeit und der Maskenpflicht vorgesehen – diese sollen auch für Geimpfte und Genesene weiter Bestand haben. Und: Die Erleichterungen sollen nicht gelten, wenn – Impfung hin oder her – jemand typische Corona-Symptome zeigt.
Als vollständig geimpft gelten laut dem Entwurf Personen, die einen Impfnachweis haben und bei denen seit der „letzten erforderliche Einzelimpfung“ mindestens 14 Tage vergangen sind – bei den meisten Impfstoffen ist das nach der zweiten Impfung. Genesene müssen den Nachweis über einen PCR-Test haben, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.
Geht es nach dem Bund, gibt es frühestens Ende Mai Lockerungen für Geimpfte. Einige Länder schaffen aber schon Fakten.
Noch sind die neuen Regeln nicht in Kraft. Die Verordnung ist nun in der sogenannten Ressortabstimmung zwischen den Ministerien. Wenn es schnell geht, könnte die Verordnung kommende Woche ins Kabinett und danach in den Bundestag kommen. Auch der Bundesrat muss zustimmen.
Der derzeitige Präsident des Bundesrats, Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff, hatte aber schon angekündigt, dass der Bundesrat die Verordnung im Parallelverfahren behandeln könnte, um das Ganze zu beschleunigen – das wäre bereits kommende Woche möglich.
Und auch Gesundheitsminister Jens Spahn merkte heute an, er erwarte zwar eine intensive Debatte, aber „wenn wir uns einig sind, dann geht’s ganz schnell“.
Hintergrund
Wie viele Menschen in Deutschland sind gegen Corona einmal oder vollständig geimpft?
Über dieses Thema berichtete die tagesschau am 29. April 2021 um 17:00 Uhr.
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