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Gefälschte Impfpässe werden als Urkundenfälschung gewertet. Eva Kühne-Hörmann will eine „Bestrafung der Täter“, die „den drohenden Gefahren“ angemessen ist.
Philippe Debionne, 6.5.2021 – 08:47 Uhr
BerlinPolizei und Justiz kämpfen mit einem neuen Phänomen. Immer öfter finden die Fahnder auch in Berlin bei Razzien oder Festnahmen von Drogendealern gefälschte Impfpässe. Die gelben Hefte sind für Profis mit entsprechender krimineller Energie leicht zu fälschen, Sicherheitssysteme wie bei Ausweis oder Führerschein gibt es nicht. Jetzt will die erste Justizministerin härtere Strafen als bisher für die Täter. Kern der Initiative ist eine Änderung des Strafgesetzbuchs, die höhere Strafen für das Fälschen von Gesundheitszeugnissen und deren Gebrauch vorsieht.
„Wenn Menschen mit der Gesundheit anderer spielen oder damit sogar Geschäfte machen, ist dies moralisch verwerflich und muss hart bestraft werden“, sagt Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU). Ihr Ministerium habe am Mittwoch eine Initiative vorgestellt. Der Inhalt: Eine härtere Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Herstellung sowie auch dem Gebrauch von gefälschten Impfdokumentationen und sonstigen Gesundheitszeugnissen. Die Initiative soll Thema bei der im Sommer stattfindenden Justizministerkonferenz sein.
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In den letzten Wochen war häufig zu lesen, dass „vermehrt gefälschte deutsche Impfpässe zum Kauf angeboten werden“. Diese Impfpässe werden zum Teil mit Fotos beworben, auf denen Stempel, Unterschriften und Aufkleber mit Chargennummern zu sehen sind. Die Motivation der Täter liege „auf der Hand: Eine Teilnahme am öffentlichen Leben auf Kosten des weit überwiegenden Teils der Bevölkerung.“
Fälle, in denen ungeimpfte Menschen sich mit einem gefälschtem Impfpass ausweisen, „bergen wegen des Ansteckungsrisikos eine erhebliche Gefahr nicht nur für Leib und Leben der Kontaktpersonen, sondern auch für die Funktionsfähigkeit der medizinischen Notfallversorgung“, so die Ministerin. Daher will Kühne-Hörmann, dass das Fälschen von Impfpässen und anderen Gesundheitszeugnissen sowie der Gebrauch dieser gefälschten Dokumente strikter geahndet wird.
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Strafmilderungen seien vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie nicht hinnehmbar. Es bestehe „ein dringender Handlungsbedarf, um eine Bestrafung der Täter zu ermöglichen, welche dem verwirklichten Unrecht und den drohenden Gefahren angemessen ist“. Dafür sei es „zwingend geboten, zumindest die rechtspolitisch verfehlten Privilegierungen zu streichen, um die Besserstellung von Tätern von Urkundenfälschungen in Bezug auf Gesundheitszeugnisse zu beenden“. In der Folge entfiele „auch die Privilegierungswirkung des Paragrafen 279 Strafgesetzbuch (StGB) für diese Fälle“, so die Ministerin.
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