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Celle (dpa/lni) – Gerichte können Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer von Prozessen auch dann zu Corona-Schnelltests verpflichten, wenn sie vollständig geimpft sind. Beschwerden gegen entsprechende Regelungen in einem Verfahren am Landgericht Hannover verwarf das Oberlandesgericht Celle mit Beschluss vom 2. August als unbegründet, wie am Freitag bekannt wurde (Az.: 2 Ws 230/21 u.a.). Gerichte haben demnach diejenigen Maßnahmen zu treffen, die den ungestörten und gesetzmäßigen Ablauf einer Verhandlung gewährleisten. Dazu gehörten auch Maßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit dem Corona-Virus.
Hintergrund sei eine mehrtägige Strafverhandlung am Landgericht Hannover im August, vor deren Beginn die Vorsitzende Richterin angeordnet hatte, dass Verfahrensbeteiligte, Zeugen und Zuschauer nur mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest den Sitzungssaal betreten dürfen, teilte das Oberlandesgericht mit. Dagegen hatten sich die Verteidiger gewandt – mit der Begründung, sie seien vollständig geimpft.
Laut Oberlandesgericht sind Gerichte zwar nicht verpflichtet, eine Testpflicht auch für vollständig geimpfte Verfahrensbeteiligte anzuordnen. Die Anordnung sei aber auch nicht zu beanstanden. Die Einschätzung der Vorsitzenden, dass Tests geeignet seien, das Ansteckungsrisiko zu verringern, entspreche der Einschätzung des Robert Koch-Instituts.
Auch Sachverständige hätten in bestimmten Fällen zu Tests auch Geimpfter geraten, um Ungeimpfte zu schützen. In einer Strafverhandlung säßen viele Teilnehmer, die Sitzungen dauerten lange, gleichzeitig stiegen die Inzidenzwerte und die Impfquote sei vergleichsweise gering, daher sei die Testpflicht nicht unverhältnismäßig. Eine weitere Beschwerde gegen diese Entscheidung sei nicht statthaft.
© dpa-infocom, dpa:210827-99-987316/2
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