Justiz  
10.09.2021, 15:41 Uhr | dpa
Der angeklagte Raser zu Prozessbeginn im Würzburger Landgericht. Foto: Frank Rumpenhorst/dpa. (Quelle: dpa)
Würzburg (dpa) – Bei einem illegalen Autorennen soll er mit seinem Wagen eine gehörlose Frau erfasst haben, vor Gericht hat sich ein 22-Jähriger nun bei ihr entschuldigt.
„Ich bedaure das sehr, es tut mir leid“, sagte der Mann vor dem Landgericht Würzburg. Dort wird ihm seit Freitag der Prozess gemacht. Der Vorwurf lautet unter anderem auf versuchten Mord.
Abgesehen von der Entschuldigung äußerte sich der Mann am Freitag nicht zur Tat. Im Alter von 20 Jahren soll er sich am 1. Dezember 2019 in Würzburg mit einem PS-starken Mietwagen ein Autorennen mit einem Kontrahenten geliefert haben. Sein Auto erfasste die gehörlose Fußgängerin, die mit ihrem Hund bei Grün an einer Ampel die Straße überquerte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nahm der Mann dabei den Tod der Frau billigend in Kauf.
Die angefahrene Frau und das Tier wurden leicht verletzt. Am Freitag ließ die 44-Jährige, die nicht hören und sprechen kann, über eine Gebärdendolmetscherin mitteilen, dass sie die Entschuldigung annehme. Sie wolle nicht, dass der Mann eine hohe Strafe bekomme, es sei sicher keine Absicht gewesen.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer neben versuchtem Mord auch gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor. Er war wenige Tage nach der Tat in Untersuchungshaft gekommen, das Oberlandesgericht Bamberg hob den Haftbefehl aber Mitte Mai 2020 wieder auf. Seitdem ist der Angeklagte auf freiem Fuß.
Außerdem soll ein zweiter Raser beteiligt gewesen sein. Dieser konnte aber bisher noch nicht ausfindig gemacht werden.
Ein Polizist sagte am Freitag, man habe die Aufnahmen einer Überwachungskamera an einer Tankstelle in der Nähe des Unfallorts ausgewertet. Darauf sei das Heck eines silbernen Wagens zu erkennen – auf einem einzelnen Bild. Normal fahrende Autos seien auf sechs bis acht Bildern zu sehen. Daraus schließe man, dass der Wagen schnell gefahren sei.
Bundesweit hat sich die Justiz bereits mehrfach mit der Frage auseinandergesetzt, ob Raser in ihren oft aufgemotzten und hochmotorisierten Autos als potenzielle Mörder unterwegs sein können und den Tod anderer billigend in Kauf nehmen. Wegweisend war eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom Februar 2017, als zwei Fahrer als Mörder verurteilt wurden. Es war das erste Mordurteil gegen solche Autoraser in Deutschland. Nach einer Revision entschied ein Gericht bei einem der Männer nicht mehr auf Mord, sondern auf versuchten Mord. Dieses Urteil ist nach Angaben des Landgerichts noch nicht rechtskräftig und derzeit beim Bundesgerichtshof anhängig.
Der Prozess in Würzburg sollte eigentlich schon im Januar beginnen, war aber coronabedingt verschoben worden. Am kommenden Freitag wird er fortgesetzt. Bis Ende September sind noch drei weitere Termine geplant.

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