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Justizministerin Christine Lambrecht hält mehr Sonderrechte für geimpfte Personen für möglich. Bild: EPA
In einem Interview spricht sich die SPD-Politikerin für Lockerungen aus, falls eine Ansteckung durch eine geimpfte Person ausgeschlossen ist. Das könnte auch helfen, die geringe Impfbereitschaft unter Pflegern zu steigern. Mittlerweile reagieren erste Arbeitgeber – und setzen Impfverweigerer vor die Tür.
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Bundesjustizministerin Christine Lambrecht macht geimpften Personen Hoffnung, dass für sie einige der Corona-Einschränkungen schon bald ein Ende haben könnten. Das soll für den Fall gelten, wenn wissenschaftlich sicher belegt ist, dass sie das Coronavirus nicht weitergeben können. Dann wären mehr private Treffen möglich.
„Wenn sicher feststeht, dass von Geimpften keine Gefahr für andere ausgeht, fällt ein wichtiges Begründungselement für den Grundrechtseingriff weg“, sagte die SPD-Politikerin in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Ihrer Ansicht nach spricht zudem nichts dagegen, wenn private Unternehmen Angebote nur für Geimpfte anbieten. „Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können“, sagte Lambrecht. Sie fügte aber hinzu, dass sie dies nicht für ein realistisches Szenario halte. Ganz grundsätzlich riet sie zu mehr „Augenmaß und Gelassenheit“ in der Diskussion.
Die Frage, wer sich wann impfen lassen kann, bestimmt weiter die Debatte in Deutschland. Neben der oft beklagten Knappheit des Biontech-Impfstoffs melden sich auch die Interessensvertreter von Berufsgruppen zu Wort, die sich für eine bevorzugte Impfung aussprechen, wie jüngst die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein.
Derweil herrscht unter den Pflegeberufen, die in der Rangliste von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für die Schutzimpfungen deutlich höhere Priorität genießen, auffallend viel Zurückhaltung. Nun mehren sich die Berichte aus privaten ambulanten Pflegebetrieben, die den Impfverweigerern unter ihren Beschäftigten kündigen. Dabei ist die Rechtslage mangels gesetzlicher Impfpflicht unverändert. Die Corona-Impfung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Mitarbeiters dar, über die nur er – und nicht das Unternehmen – entscheiden kann. Die Pflegebetriebe müssen zudem das Maßregelungsverbot nach Paragraph 612 BGB beachten. Sie dürfen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder Maßnahme nicht benachteiligen, nur weil diese in zulässiger Weise ihre Rechte ausüben.
Allerdings ist ein nicht geimpfter Mitarbeiter ein Risiko für die Pflegebedürftigen. Die Arbeitgeber können sie daher für andere Tätigkeiten ohne einen unmittelbaren Kundenkontakt einsetzen, als letztes Mittel auch ohne Lohn freistellen. Aus der Branche ist auch das Argument zu hören, wonach die Impfverweigerer unter der Wahrung strenger Hygienestandards sowie verpflichtender Schnelltests vor jedem Patientenkontakt sehr wohl weiter eingesetzt werden könnten.
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Die Caritas, hierzulande einer der größten Arbeitgeber in der Alten- und Krankenpflege, plant eigenen Angaben zufolge, keine Mitarbeiter freizustellen. Die Personaldecke sei auch aufgrund von akuten Erkrankungen und Quarantäne ohnehin ausgedünnt, heißt es aus dem Wohlfahrtsverband. Man versteht die Rolle als Dachverband so, die Bedenken in der Belegschaft ernst zu nehmen, Fragen zu beantworten und so die Impfbereitschaft zu steigern. „Bei der Personalplanung ändert sich nichts, sie ist und bleibt schwierig“, erklärt eine Sprecherin auf Nachfrage der F.A.Z.
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Lambrecht will mehr Freiheiten für Geimpfte
Debatte um Impfpflicht
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