Niedersachsens Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßt die Idee, den Besitz geringer Mengen von Cannabis generell straffrei zu stellen. Der Vorstoß kam von der Bundesdrogenbeauftragten.
Diese hatte vorgeschlagen, künftig den Besitz von Cannabis bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm als Ordnungswidrigkeit zu sehen und nicht mehr als Straftat zu verfolgen. „Vertretbar wäre aus meiner Sicht eine Grenze von sechs Gramm – und zwar bundesweit“, sagte die Bundesdrogenbeauftragte Daniela Ludwig (CSU). Die aktuelle Regelung in den einzelnen Bundesländern ist sehr unterschiedlich. In vielen gibt es bereits eine Sechs-Gramm-Regel, wie etwa in Hamburg, Bremen oder auch in Niedersachsen. In manchen Ländern, wie etwa in Thüringen, sind es zehn, in Berlin darf man sogar 15 Gramm besitzen.
Dazu kommt aber, dass die einzelnen Länder zwischen einer Kann- und einer Soll-Regel unterscheiden. Bis zur Soll-Grenze soll ein Verfahren eingestellt werden – und zwar dann, wenn kein öffentliches Interesse einer Verfolgung besteht und wenn man von Eigenbedarf ausgehen kann. Bei der Kann-Grenze kann ein Strafverfahren eingestellt werden. Allerdings kann der Staatsanwalt trotzdem im Einzelfall über eine Anklage entscheiden. Das ist beispielsweise in Niedersachsen so.
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Nun spricht sich Gesundheitsministerin Behrens allgemein – und damit auch in Niedersachsen – für die Straffreiheit beim Besitz kleiner Mengen Cannabis aus, also einer Soll-Grenze von sechs Gramm. Vor allem Jugendliche müssten lernen, mit einer Vielzahl von Drogen – insbesondere den Alltagsdrogen Alkohol und Nikotin – umzugehen und unbeschadet ihren Weg zu gehen. Geringe Mengen Cannabis straffrei zu stellen, hätte darüber hinaus den Vorteil, dass Cannabis konsumierende Jugendliche nicht mehr in die „Mühlen der Strafverfolgung“ geraten. Eventuelle negative Folgen auf die Berufs- und Ausbildungswege junger Menschen würden damit vermieden. Zudem sei die bisherige Erkenntnis, dass Verbote und Strafen Cannabis-Konsum nicht senken können, sagte Behrens.
Niedersachsens Gesundheitsministerin schränkt jedoch ein: Zu einer Straffreiheit gehöre eine umfassende Suchtaufklärung und Suchtprävention. „Cannabis ist keine harmlose Droge“, so Behrens. Daher rate sie gleichzeitig von „Schnellschüssen“ ab. Eine generelle Legalisierung etwa käme nicht in Frage. So werde aus mehreren Staaten der USA, die Cannabis legalisiert haben, von einer Zunahme von etwa Depressionen berichtet – insbesondere bei jüngeren Menschen. Behrens fordert nun eine „umfassende gesellschaftliche Debatte“ über den Gebrauch von Cannabis.
Und wie steht die Justiz zu dem Thema? Laut Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) ist der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenkonsum bereits jetzt faktisch folgenlos, denn: Die Verfahren würden regelmäßig eingestellt. „Von einer Kriminalisierung derjenigen, die ab und zu einen Joint rauchen, kann nicht ernsthaft die Rede sein“, sagte Havliza. Auch die Polizei führe in solchen Fällen meist keine größeren Ermittlungen durch und wenn doch – dann nicht grundlos, so die Politikerin. Statt für eine Straffreiheit plädiert sie für einen bundeseinheitlichen Grenzwert von sechs Gramm für geringe Besitzmengen von Cannabis – allerdings eben durchaus mit Option auf Strafverfolgung.
Die Bundesdrogenbeauftragte Ludwig ist sich derweil sicher, dass eine Straffreiheit für kleine Cannabis-Mengen Polizei und Justiz entlasten könne. Vor allem, wenn die Ordnungswidrigkeit Cannabis-Besitz mit passenden Sanktionen einherginge – wie etwa in Portugal: Dort können erwischte Konsumenten wählen, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen. In Niedersachsen glaubt man jedoch nicht daran: Die Einordnung geringer Mengen Cannabis als Ordnungswidrigkeit bedeute keine Entlastung, so ein Sprecher des Justizministeriums. Im Gegenteil: Bestünde die Wahl zwischen Bußgeld und Suchtberatung sei der Verwaltungsaufwand „enorm“.
Einigkeit herrscht hingegen beim Blick nach Berlin: Justizministerium und Bundesdrogenbeauftragte sind sich sicher: Eine 15-Gramm-Grenze für den Besitz von Cannabis, wie in der Hauptstadt, sei zu hoch. Laut Ludwig kifften in Berlin so viele Jugendliche wie sonst nirgends in Deutschland.
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