Anabole Steroide werden in Deutschland von etwa 200.000 Personen genutzt. Der Handel erfolgt dabei fast ausschließlich über einen illegalen Schwarzmarkt.
Laut einer Studie der Medizinischen Universität zu Lübeck, die im Deutschen Ärzteblatt erschienen ist, nahmen bereits im Jahr 1999 in Fitnessstudios 24 Prozent aller Männer und acht Prozent aller Frauen anabole Steroide. Weil die Studienergebnisse ausschließlich auf freiwilligen Angaben im Rahmen eines Fragebogens basieren, ist mit einer noch größeren Dunkelziffer zu rechnen.
Schätzungen gehen davon aus, dass inzwischen 40 Prozent aller Bodybuilder in Deutschland „Hilfsmittel“ einsetzen, um ihr Muskelwachstum zu beschleunigen, obwohl die gesundheitlichen Folgen laut der Nationalen Anti-Doping Agentur Österreich (NADA) schwerwiegend sein können. Studien haben inzwischen außerdem Belege dafür gefunden, dass anabole Steroide die Gedächtnisleistung beeinflussen und sich möglicherweise auf das Gehirn auswirken.
Anabole Steroide überwiegend vom Schwarzmarkt
Personen, die in der Umfrage angaben, dass sie Anabolika nutzen, nannten als Hauptquelle den Schwarzmarkt, dessen Handel häufig unmittelbar in den Fitnessstudios stattfindet. Etwa ein Fünftel der Steroidnutzer erhält seine Mittel laut dem Deutschen Ärzteblatt hingegen von einem Arzt. Laut Carsten Boos von der Medizinischen Universität Lübeck handelt es sich dabei „einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz wie auch gegen die ärztliche Berufsordnung.“
Handel mit anabolen Steroiden laut BGH-Urteilen verboten
Neben den häufig durch Anabolikamissbrauch entstehenden Gesundheitsproblemen birgt auch die rechtliche Situation in Deutschland für Händler und Nutzer Gefahren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dazu im Jahr 2013 in einem Verfahren (2 StR 535/12) entschieden, dass ein Händler, der aus Bulgarien versucht hat Ampullen und Tabletten mit anabolen Steroiden nach Deutschland zu verkaufen, sich des versuchten Inverkehrbringens falsch gekennzeichneter Arzneimittel schuldig gemacht hat. Dabei urteilte das Gericht, dass auch der Handel mit Placebos, die der Mann teilweise aus Bulgarien verschickte, so zu behandeln sei, als ob es sich dabei um Präparate mit einem Wirkstoff handelt.
Im zweiten Verfahren (2 StR 365/12) mit dem der BGH sich beschäftigen musste, ging es um ein Unternehmen, dass an über 100.000 Besteller in mehreren Ländern Anabolika um Wert von mindestens 8,5 Millionen Euro verkauft hatte. Im ursprünglichen Verfahren vor dem Landgericht Bonn wurde ein Mann, der den Vertrieb dieses Unternehmens leitet, aufgrund des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport in Tateinheit mit dem Vertrieb der Anabolika schuldig gesprochen. Die Revision wurde vom BGH verworfen.