Wer das Protokoll der Einvernahme des Bundeskanzlers in der Causa ÖBAG liest, der gewinnt nicht den zwingenden Eindruck, dass der Kanzler den ihn verfolgenden Staatsanwalt von seiner Sicht der Dinge überzeugen konnte.
Ort der Begegnung: Landesgericht für Strafsachen, Wien. Anwesend: der vernehmende Richter, der zuständige Oberstaatsanwalt, der Verteidiger, die Schriftführerin – und der Beschuldigte, nämlich Bundeskanzler Sebastian Kurz, männlich, ledig, österreichische Staatsangehörigkeit, Nettoeinkommen laut Bezügegesetz, Adresse: 1010 Wien, Ballhausplatz 2. Beginn der Vernehmung: 13.00 Uhr, Ende der Vernehmung: 19.20 Uhr. Ein Ende der Diskussion um die Frage, ob der Kanzler vor dem Ibiza-Untersuchungsausschuss eine falsche Aussage tätigte, ist hingegen nicht zu erwarten. Das 143-seitige Sitzungsprotokoll der Einvernahme vom 3. September, das den …
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