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Was kann ich tun, wenn mein Fitnessstudio nicht auf meine Kündigung reagiert und nicht erreichbar ist? Wir erklären, welche Möglichkeiten ein Kunde in diesem Fall hat.
Stuttgart –
In Fitnessstudios gilt nun auch die 3G-Regel. Nur wer geimpft, genesen oder getestet ist, erhält Zutritt. So weit, so gut. Doch ab Mitte Oktober werden die Tests kostenpflichtig. Das könnte für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, teuer werden.
Wer seinen Vertrag im Fitnessstudio kündigen möchte, sollte zunächst überprüfen, ob die Kündigung zu diesem Zeitpunkt vertraglich möglich ist. Wichtig zu beachten ist, dass die Kündigung entweder gemäß der Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder wegen eines angemessenen Grundes erfolgen muss. Nur dann ist sie gültig. Ob die Mehrkosten durch die Tests darunter fallen, muss im Einzelfall entschieden werden. Mehr dazu gibt es hier. Das kann beispielsweise aber auch eine länger andauernde Krankheit sein, die aber mit einem ärztlichen Attest nachgewiesen werden muss.
Was viele nicht wissen: eine Kündigung muss vom Anbieter nicht bestätigt werden, um gültig zu sein. Wenn der Kunde die Kündigungsfrist einhält und die Kündigung zu Recht erfolgt ist, wird sie mit Ablauf der Frist wirksam, auch wenn der Anbieter sich nicht meldet, bestätigt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Um sicherzugehen, dass die Kündigung auch wirklich ankommt, empfiehlt es sich, ein Einwurfeinschreiben zu versenden. Dieses gilt als zugestellt, wenn der Postbote den Eingang bestätigt.
Lesen Sie aus unserem Angebot: Monatliche Kündigungsfrist im Fitnessstudio
Wer sicher gehen will, kann zum Vertragsende die Einzugsermächtigung widerrufen. Wenn bereits bezahlt wurde, obwohl keine vertragliche Bindung mehr besteht, kann ein Verbraucher das Geld zurückfordern.

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