Sie möchten einen Kinofilm auf Ihrem Smartphone oder Tablet streamen und melden sich bei einem Onlineportal an, wo Sie vermeintlich kostenlos streamen können? Unseriöse Anbieter nutzen aus, dass Streamingdienste gewöhnlich Geld kosten. Doch die angeblich kostenfreien Portale von Fake-Streamingdiensten sind am Ende nicht kostenfrei, sondern bringen Ihnen jede Menge Ärger. Was viele Verbraucher nicht lesen: Sie gehen meist eine fünftägige Probemitgliedschaft ein. Danach sollen Sie jeden Monat ordentlich Geld hinlegen. Aber das Problem bei dieser Art von Portalen sitzt noch viel tiefer.
Die Webseiten locken Sie mit aktuelleren Streifen wie “Grand Budapest Hotel” oder “Fitfty Shades of Grey” an. Aber auch ältere Sachen wie James Bond-Filme, “Findet Dorie”, die Matrix-Filme oder die “Fluch der Karibik”-Reihe finden Sie in diesen Portalen. Sowohl für Erwachsene als auch für Kinder steht eine große Auswahl an Filmen bereit. Als nicht registrierte Nutzer haben Sie natürlich keinen Zugriff auf die Filme. Und wenn Sie sich anmelden, sitzen Sie bereits in der Abofalle.
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Die eingerichteten Onlineportale richten sich vorwiegend an deutschsprachige Nutzer. Sie finden diese Art Webseiten wie movplay.de, nodePlay.de oder zumaplay.de haufenweise im Netz. Doch wie kann das sein? Und warum sehen sich die Seiten alle so ähnlich?
Wenn Sie genauer hinsehen, wird klar, dass hier Betrüger am Werk sind. Verbraucher sollen zu einem Abo verleitet werden. Wer dieses nicht bezahlt, bekommt schnell eine aggressive Zahlungsaufforderung von einem Inkasso-Büro. Und damit ist der Ärger groß. Denn bezahlen Sie, hören die Mahnungen nicht auf. Und spätestens hier wird klar, dass Sie kriminellen Machenschaften aufgesessen sind.
Nein. Die Portale existieren zwar im Internet. In den meisten Fällen sind die Daten im Impressum aber ausgedacht. Teilweise werden diese auch missbräuchlich verwendet. Fakt ist, dass auch die Inkasso-Unternehmen frei erfundene Unternehmen sind. Sollten Sie also Geld überweisen, bekommen das die Betrüger direkt in die Hand.
Und dass es diese Portale nicht gibt, ist auch ein Problem. Sie können Ihre Verbraucherrechte nicht geltend machen und nicht gegen den Betreiber vorgehen. Auch eine Kündigung ist praktisch unmöglich, sodass Sie automatisch in das Mahnverfahren kommen und Post vom Inkasso bekommen. Zwischenzeitlich haben die Betrüger mithilfe eines YouTube-Videos versucht, ihre Opfer zum Zahlen zu bewegen. In dem Video wurde das Angebot der Streaming-Portale von einem vermeintlichen Rechtsanwalt scheinbar unter die Lupe genommen. Und man kam natürlich zu dem Schluss, dass die Kosten für das Jahresabo in Höhe von bis zu 359 Euro rechtens sind. Aus Verbraucherschutz-Sicht ist das natürlich völliger Quatsch.
Da die Portale immer wieder neu entstehen und auch immer wieder Verbraucher auf diesen Trick hereinfallen, hat die Verbraucherzentrale die Ermittlungsbehörden eingeschaltet.
Lesetipp: Investieren Sie nicht in Betrüger, sondern in lukrative Geldanlagen
Damit Sie auf die Schreiben der mysteriösen Portale nicht hereinfallen, möchten wir Ihnen zeigen, wie die Schreiben aufgebaut sind. Die Texte bezüglich des Ablaufes der Testphase klingen alle sehr ähnlich.
„Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen
Sehr geehrte(r) Herr/Frau …,Sie haben sich auf unserer Webseite am 04.05.2021 für eine 5-Tage-Testphase registriert.
Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.
Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 395,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,99€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.
Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.
Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.
Name: Max Mustermann
Land: Deutschland
Anschrift: Musterort , , Musterstraße 1
Telefonnummer: +49172123456
IP-Adresse: 000.000.000.00
Browser: Chrome 00.0.0000.00
Betriebssystem: Android OS 9
Internetanbieter: Telekom
Breitengrad: …
Längengrad: …
Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.
Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen.
Einzuzahlender Betrag: 395,88€
Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlen
….“
In den Schreiben bauen die Betrüger Druck auf, indem sie scheinbar Ihre Daten nennen. Lassen Sie sich davon nicht unter Druck setzen. Folgende Streaming-Dienste sind uns schon bekannt. Sollten Sie auf ein anderes Unternehmen gestoßen sein, teilen Sie uns die Webadresse bitte per E-Mail an [email protected] mit oder leiten Sie die Mahnung an uns weiter.
Folgende Betreffzeilen tauchen in den E-Mails immer wieder auf.
Betreffzeilen:
Bezahlen Sie die Rechnung nicht, folgt relativ zeitnah die Zahlungsaufforderung von einem Inkasso. Wie bereits erwähnt, sind auch diese Firmen ausgedacht beziehungsweise werden die Daten missbraucht. Die Zahlungsaufforderungen haben einen relativ aggressiven Ton. Es wird gleich mit Anwalts-, Inkasso- und Gerichtskosten gedroht.
Und natürlich handeln die Inkasso-Unternehmen im Auftrag der Firmen, welche Sie zuvor angeschrieben haben. Dabei wechseln auch die Inkasso-Firmen ihre Namen, wie manch anderer seine Unterwäsche. Die zuletzt aktiven Firmen waren:
Hier sind uns folgende Betreffzeilen bekannt.
Betreffzeilen:
Manchmal werden Sie von diesen Inkasso-Unternehmen auch wegen einer angeblichen Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung angeschrieben. In der Regel haben die Inkasso-Firmen ihren Sitz in England.
Sie können sogar allein herausfinden, ob die Forderung berechtigt ist, selbst wenn Sie sich einmal unsicher sind. Nehmen Sie unseren Ratgeber zu den Inkasso-Briefen zu Hilfe. In der Regel sind die Inkasso-Unternehmen aber nicht berechtigt, diese Forderungen einzutreiben.
Auch die Ihnen angedrohten Zwangsmaßnahmen sind nicht ohne Weiteres durchsetzbar. Dafür muss ein bestimmtes Vorgehen eingehalten werden. Unter anderem gehört dazu ein Antrag beim Mahngericht, eine Anhörung des von der Maßnahme betroffenen und dann ein Beschluss von einem Gericht. Da es sich hierbei um eine Amtshandlung handelt, darf diese auch nicht von einem Inkasso-Unternehmen durchgeführt werden.
Am besten reagieren Sie gar nicht. Denn da es sich um kein existierendes Unternehmen oder einen Datenmissbrauch handelt, ist das eindeutig Betrug. Überweisen Sie kein Geld, wenn Sie die Inkasso-Forderungen erhalten. Da diese Schreiben immer wieder bei Ihnen landen werden, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder einschüchtern. Selbst wenn die Webseiten der Inkasso-Unternehmen professionell wirken, ist dies nur der äußere Schein.
Was Sie tun können? Erstatten Sie eine Anzeige bei der Polizei. Das können Sie mittlerweile auch online tun.
Rufen Sie niemanden an und schreiben Sie auch keine E-Mail an irgendeine angegebene Adresse. Vereinbaren Sie auf keinen Fall eine Ratenzahlung – weder telefonisch noch schriftlich. Sind Sie einmal in die Falle getappt, lassen Sie die Kriminellen so schnell nicht wieder gehen. Selbst wenn der Ton rauer werden sollte und Sie mit Anrufen genervt werden. Lassen Sie sich nicht mürbe machen.
Wichtig ist, dass Sie kein Geld an diese Kriminellen überweisen. Wimmeln Sie die Anrufe ab oder legen Sie einfach auf. Informieren Sie auch ältere Mitmenschen über diese Masche.
Sie haben auch so ein Schreiben von einem Streamingportal beziehungsweise einem Inkasso-Unternehmen bekommen? Das Unternehmen ist noch nicht in unserer Liste genannt? Dann leiten Sie uns das Schreiben bitte an [email protected] weiter. Nur so können wir unsere Leser schnell vor neuen Gefahren warnen.
Übrigens: Sollten Sie einmal einen günstigen Ratenkredit benötigen, macht biallo.de den Vergleich für Sie. Wir verraten Ihnen auch, worauf es bei einem Ratenkredit ankommt. Außerdem finden Sie bei uns eine Übersichtseite zum Thema Kredit.
Bereits in ihrer Schulzeit war sie für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war sie als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat sie sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet, welches sie bei biallo.de ebenso einbringt wie ihr Wissen im Social Media Bereich.