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© Kurier/Gilbert Novy
Die Einrichtung der neuen Weisungsspitze dauert noch, so lange wollen die verfeindeten Akteure nicht warten. Der Justiz steht jedenfalls ein Umbau bevor.
von Raffaela Lindorfer
In der zweiten Oktoberhälfte will Justizministerin Alma Zadić einen Zwischenbericht zum Bundesstaatsanwalt fertiggestellt haben und dem Parlament vorlegen. Das wurde bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe am Montag festgehalten, sagt eine Sprecherin zum KURIER.
Ziel ist es, eine unabhängige Spitze zu schaffen, die Strafverfahren beaufsichtigt. Derzeit ist die Ministerin selbst die Weisungsspitze. Bis der Bundesstaatsanwalt seinen Dienst aufnehmen kann, dauert es aber noch – und so lange wollen einschlägige Protagonisten in der Justiz offenbar nicht warten. Eine Notlösung wird gesucht.
Die Protagonisten? Das ist das Team um Ilse Vrabl-Sanda, Chefin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), auf der einen Seite und das Team um Johann Fuchs, Chef der Oberstaatsanwaltschaft Wien (OStA), auf der anderen. Gegen Fuchs wird wegen Amtsmissbrauchs ermittelt. Ihm wurden alle WKStA-Agenden entzogen und auf seine Stellvertreter übertragen. Das Vertrauensverhältnis ist nach zweieinhalb Jahren Streit und Intrigen nachhaltig beschädigt.
Die Notlösung? Der Standard berichtete über Überlegungen, die WKStA dem Justizministerium zu unterstellen. Die Korruptionsstaatsanwälte könnten ihre Vorhaben dann direkt mit der Sektion V (Einzelstrafsachen) abstimmen und die OStA, die derzeit als Fachaufsicht dazwischengeschaltet ist, auslassen.
Dem Vernehmen nach ist das eine Lösung, die beide Seiten – WKStA und OStA – anstreben, auch Teile des Ministeriums sollen dafür sein. Offiziell heißt es im Justizministerium aber, es werde vorerst keine Änderung des Systems der Dienst- und Fachaufsicht geben. Um das umzusetzen, bräuchte es eine Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes.
Das wäre erstaunlich viel Aufwand für eine Idee, die dem eigentlichen Ziel der grünen Justizministerin widerspricht: Nämlich, die Politik so weit wie möglich von Ermittlungen fernzuhalten. Es offenbart sich dabei aber, dass alle Seiten mit den Nerven am Ende sind.
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Was aber ist nun bezüglich Bundesstaatsanwalt geplant? Seit Juni berät eine Arbeitsgruppe ein Mal pro Monat. Unter den Experten ist relativ unumstritten, dass die neue Spitze von einem Gremium aus Fachleuten ausgewählt werden soll. Das Parlament soll diesen Vorschlag nur noch absegnen. So will man verhindern, dass parteipolitische Überlegungen in die Auswahl miteinfließen.
Die Kontrolle könnte ähnlich ablaufen wie derzeit bei der Justizministerin: Die Abgeordneten sollen parlamentarische Anfragen an den Bundesstaatsanwalt stellen bzw. ihn/sie ins Plenum oder den Justizausschuss laden und persönlich befragen. Das allerdings nur zu abgeschlossenen Verfahren, damit politische Parteien keinen Einfluss mehr auf die Ermittlungen nehmen können.
Die Einrichtung des Bundesstaatsanwalts würde zu einer Strukturreform im Ministerium führen – offen ist, in welchem Umfang. Die derzeitige Sektion V (Einzelstrafsachen) müsste jedenfalls vom Justizministerium in die neue Institution wandern. Diskutiert wird noch, ob sich die Kompetenzen des Bundesstaatsanwalts auf konkrete Strafverfahren beschränken, oder ob ihm auch die Verantwortung über Budget, Personal und Dienstaufsicht übertragen wird.
Dass bis Oktober schon ein erstes Konzept stehen soll, gilt so gesehen als ehrgeiziges Ziel.
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