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Im womöglich letzten NS-Prozess sollte am Donnerstag die Hauptverhandlung beginnen. Doch die 96 Jahre alte Angeklagte taucht unter. Nun wurde sie gefasst.
Nach zwischenzeitlicher Flucht ist die Angeklagte im Prozess um NS-Verbrechen im Konzentrationslager Stutthof gefasst worden. Die Polizei führe die 96-Jährige dem Gericht vor, sagte eine Sprecherin des Itzehoer Landgerichts am Donnerstag. Anschließend solle ein Arzt die Hafttauglichkeit der Frau prüfen. Danach entscheide die Kammer, ob die Haft vollstreckt oder die Frau verschont werde.
Wegen der Flucht der Angeklagten hatte das Itzehoer Landgericht die Verhandlung zuvor auf den 19. Oktober vertagt und einen Haftbefehl gegen die Angeklagte erlassen. „Gegen eine ausgebliebene Angeklagte findet die Hauptverhandlung bekanntlich nicht statt“, sagte der Vorsitzende Richter Dominik Groß.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin hatte die 96-Jährige ihr Heim in Quickborn (Kreis Pinneberg) am Morgen in unbekannte Richtung verlassen. „Sie hat ein Taxi genommen.“ Fahrziel sei eine U-Bahn-Station in Norderstedt am Hamburger Stadtrand gewesen. Wo die Frau wieder gefasst wurde, sagte die Sprecherin nicht.
Der ehemaligen KZ-Sekretärin Irmgard F. wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen vorgeworfen. Als Stenotypistin und Schreibkraft in der Kommandantur von Stutthof soll sie zwischen Juni 1943 und April 1945 den Verantwortlichen des Lagers bei der systematischen Tötung von Gefangenen Hilfe geleistet haben.
In dem deutschen KZ bei Danzig und seinen Nebenlagern sowie auf den sogenannten Todesmärschen zu Kriegsende starben nach Angaben der für die Aufklärung von NS-Verbrechen zuständigen Zentralstelle in Ludwigsburg rund 65.000 Menschen. (dpa)
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Und hier wird berichtet, warum aus Sicht eines 73 Jahre alten Rechtsanwalts so ein Prozess geführt werden soll.
https://www.spiegel.de/geschichte/massaker-von-babyn-jar-warum-auch-ein-99-jaehriger-vor-gericht-gehoert-a-957c560f-c41d-49f0-a503-5f44e724e349

Ich kann das nachvollziehen, auch wenn ich zweifle, ob ein Prozess gegen eine 99-Jährige Sinn macht.

Raimund Kamm

Was ist eigentlich mit den Lokführern und Zugbegleitern, die die Häftlinge in die Kzs brachten? Wieso bleiben sie verschont von den Anklagen? Hätten sie den Dienst verweigert, wären erst gar keine Menschen in den Vernichtungslagern angekommen.

Es ist schon sehr selektiv nach welchen Kritieren nun nach Jahrzehnten versucht wird, sich moralisch zu exculpieren, nachdem man die wirklichen Nazis die, die mit ihrer Haltung das System herbeiführten und aufrechterhielten, in dem dann junge Mädchen, die in diesem aufgewachsen nie etwas anderes gehört hatten, als dass diese Menschen Feinde des Vaterlandes seien und vernichtet gehörten, Dienst als Sekretärinnen und Stenotypistinnen in den Lagern taten, nachdem man also die eigentlichen Stützen dieses Systems verschonte und in die Nachkriegsdemokratie integrierte, sich jetzt ein paar noch Lebende rauszupflücken und an ihnen Exempel zu statuieren. Wie selbstgerecht.

Mord(und damit auch Beihilfe dazu) war keineswegs schon immer ohne Verjährung. Zweimal verlängerte man die Frist, um der Schergen noch habhaft zu werden, schließlich befand man, dass Mord nie verjähre. Dabei haben Verjährungsfristen durchaus auch ihren Sinn. Gerade an diesen Beispielen sieht man, wie wichtig sie wären.
Es fragt sich die Sinnfälligkeit dieses Prozesses nach über 70 Jahre; die Angeklagte war damals gerade 18 Jahre alt. Was soll das bringen- Sühne ist da kaum mehr darstellbar. Und die Prüfung der Hafttauglichkeit der Frau mit 96 Jahren ist da auch schwer nachvollziehbar bei unserer sonst liberalen Rechtsprechung in Sachen Gewalt gegen Personen durch jugendliche Intensivtäter. Am Ende kommt maximal eine Bewährungsstrafe heraus.

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